Für Aufstiege von Kinderluftballons ist, abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes, nach §21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich. Eine Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege

in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von  internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt), o Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg) o militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz) von mehr als 200 Ballonen.

Es können nur Anträge für Aufstiegsorte innerhalb Deutschlands gestellt werden. Die Antragstellung ist grundsätzlich nur online über das AIS-Portal (www.dfs-ais.de) möglich. Eine FAQ-Rubrik mit den häufigsten Kundenfragen ist ebenfalls dort verfügbar.

Die Freigabe gilt für Aufstiege von weniger als 200 Ballonen, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche (Kontrollzonen) um Flughäfen stattfinden, unter folgenden Auflagen generell als erteilt: die Ballone werden nicht gebündelt (so genannte Ballontrauben),

• zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden,

• es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter, LEDs) in oder an den Ballonen befestigt werden.

Die Deutsche Flugsicherung unterhält ein Online-Portal,

 https://secais.dfs.de/pilotservice/service/bnl/balloon/balloon_edit.jsp?lang=de 

wo ein entsprechender Antrag gestellt werden kann.